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AGB

I. GELTUNGSBEREICH

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. (Aufnahmevertrag)

2.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Dies geschieht per Zusendung der Buchungsbestätigung durch die Pension.

2.

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.

Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG,AUFRECHNUNG

1.

Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.

Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.

4.

Sofern nicht im Vorfeld bereits beglichen ist die Rechnung stets in Bar bei Abfahrt zu begleichen.
Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.

 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER PENSION (NO SHOW)

1.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Pension in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2.

Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension in Textform ausübt.

3.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der Pension pauschalieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Frühstück. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. RÜCKTRITT DER PENSION

1.

Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.

Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4.

Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1.

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. (Gleichwohl ist dies bei entsprechender Auslastung möglich und kann gesondert vereinbart werden)

3.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügun zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. (Gleichwohl ist eine spätere Abreise bei entsprechender Auslastung möglich und kann in diesem Falle auch ohne Mehrkosten gesondert vereinbart werden)

 

VI. HAFTUNG DER PENSION

1. 

Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung derPension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.

Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens €3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu €800,-.

3.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Pensionsgarage oder auf einem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4.

Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.

3.

Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.

4.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN -Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.